Freispruch wird angezweifelt
24-Jähriger muss sich erneut im Neuenburger Feldmordprozess verantworten
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Mi, 09. Januar 2019, 19:59 Uhr
Neuenburg
2017 wurde der junge Mann vom Landgericht Freiburg freigesprochen. Doch die Richter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe halten eine Mittäterschaft des Mannes für denkbar – denn er soll bis zum qualvollen Tod des Opfers am Tatort gewesen sein. Jetzt wird neu verhandelt.
Am Freitag wird vor der 16. Großen Strafkammer des Landgerichts in Freiburg der Prozess gegen einen 24-Jährigen aus dem Raum Neuenburg beginnen, der im Dezember 2017 von der Großen Jugendkammer des Landgerichts vom Vorwurf des Mordes an einem 21-Jährigen auf einem Feld bei Neuenburg freigesprochen worden ist. Die erneute Verhandlung ist vom vierten Strafsenat des Bundesgerichtshofes Karlsruhe (BGH) im April 2018 aufgrund der Revision der Staatsanwaltschaft Freiburg gegen den Freispruch angeordnet worden.
Vier Jahre sind seit dem gewaltsamen Tod des erst 21 Jahre jungen Mannes in der damals sehr frostigen Nacht zum 29. Dezember 2014 auf einem Feld bei Neuenburg vergangenen. Zwei junge Männer aus der Umgebung Neuenburgs kamen als Täter in Betracht. Einen heute 26-Jährigen hat die Große Jugendkammer des Landgerichts in dem über ein Jahr andauernden und Aufsehen erregenden Prozess im Februar 2017 ...