Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Freiburg zurückgewiesen, die eine erneute Inhaftierung des Mannes beantragt hatte, denn sie sieht dringenden Tatverdacht.
Weiterhin auf freiem Fuß bleibt der 26-Jährige, der sich derzeit vor dem Landgericht in Freiburg wegen seiner mutmaßlichen Mittäterschaft an der Ermordung eines 21-jährigen Neuenburgers Ende Dezember 2014 verantworten muss. Laut seinem Verteidiger Karl Kühne-Geiling hat das Oberlandesgericht in Karlsruhe ...