Account/Login

Airline muss für Ersatz sorgen

  • dpa

  • Fr, 28. Februar 2014
    Reise

     

Welche Rechte Reisende haben, wenn der Flugbetrieb durch Streiks ins Stocken gerät.

Jetzt wird’s eng: Überfüllte Wartehallen am Streiktag.   | Foto: dpa
Jetzt wird’s eng: Überfüllte Wartehallen am Streiktag. Foto: dpa
Abgesagte Flüge, Warteschlangen, überfüllte Schalterhallen: Wenn Sicherheitsmitarbeiter, Fluglotsen oder Piloten streiken, gerät der Flughafenbetrieb ins Stocken. Betroffene sollten dann ihre Rechte kennen. Reiserechtler Paul ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel