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Alles zum Wohl der Mutter

Thomas Goebel

Von

Sa, 08. Februar 2014

Wirtschaft

BZ-SERIE (3): Frauen in der Schwangerschaft und kurz nach der Geburt genießen in vielerlei Hinsicht einen besonderen Schutz.

Eltern werden ist aufregend genug. Wer hat da noch Zeit und Nerven, sich um Behördengänge und Finanzangelegenheiten zu kümmern? Unsere 14-teilige Serie gibt jeden Samstag an dieser Stelle Rat. Damit sich Eltern auf das Wichtigste konzentrieren können – ihr Kind.

Der Schutz (werdender) Mütter und ihrer Kinder ist gesetzlich geregelt. Der Sinn des Mutterschutzgesetzes ist es, berufstätige Frauen während der Schwangerschaft und kurz nach der Geburt ihres Kindes zu schützen. Das Gesetz soll auch verhindern, dass Schwangerschaft und Geburt zu finanziellen Einbußen oder gar zum Verlust des Arbeitsplatzes führen.
MUTTERSCHUTZFRISTEN
Frauen mit Beschäftigungsverhältnis müssen in den Wochen vor und nach der Geburt ihres Kindes nicht arbeiten. Das "dient dem Gesundheitsschutz für Mutter und Kind", betont Michael Engesser vom Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Die sogenannte Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und ...

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