Nach der Zerstörung der Lörracher Synagoge wurden nicht die Täter verhaftet, sondern die Opfer, die jüdischen Mitbürger in Lörrach. Was als Schutzhaft deklariert wurde, war in Wahrheit ein Akt des Terrors.
Am 10. November 1938 standen in Lörrach wie überall im Machtbereich des NS-Regimes die geltenden rechtsstaatlichen Verhältnisse auf dem Kopf. Die Täter, die gewaltsam in die Synagoge in der Teichstraße eindrangen und die Einrichtung zerstörten, konnten dies in der Gewissheit tun, von Strafverfolgung ausgenommen zu sein. Nicht sie wurden nach Ende der Ausschreitungen in Haft genommen, sondern die jüdischen Männer Lörrachs – vorgeblich zu ihrem eigenen Schutz vor der aufgebrachten Menge.
Tatsächlich war diese Massenverhaftungswelle ohne jeden juristischen ...