Inhaftierte in Freiburg dürfen nur noch eine Stunde Besuch im Monat erhalten. So steht es in einem Erlass des Justizministeriums Baden-Württemberg. Das soll sie vor dem Coronavirus schützen.
Die Justizvollzugsanstalt Freiburg hat ihre Besuchszeiten wegen des Coronavirus eingeschränkt. Das geht aus einem Erlass hervor, den das Justizministerium Baden-Württemberg bereits am 3. März in Kraft gesetzt hat. Dadurch sollen Häftlinge vor dem Coronavirus geschützt werden. Inhaftierte dürfen nur noch eine Stunde Besuch im Monat erhalten. In ...