Der BGH hat am Donnerstag den Freispruch eines 21-Jährigen im Feldmordprozess aufgehoben. Der Prozess gegen ihn muss somit am Landgericht Freiburg neu aufgerollt werden.
Der Feldmordprozess: Das 21 Jahre alte Opfer war Ende Dezember 2014 auf einem Feld nahe der Autobahn erschlagen worden. Ein 23-Jähriger erhielt dafür im Jahr 2017 eine lebenslange Haftstrafe. Der 21 Jahre alte Mitangeklagte wurde hingegen freigesprochen, weil ihm die Beteiligung an dem Mord aus Sicht der damaligen Richter nicht nachzuweisen gewesen war. Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Revision ...