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Fragen und Antworten

Corona-Krise: Welche Eltern Anspruch auf Notfallbetreuung haben

Lisa BöttingerCarolin Buchheim
  • &

  • Di, 17. März 2020, 11:12 Uhr
    Südwest

Um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, können Eltern, die im Bereich der "kritischen Infrastruktur" arbeiten, ihre Kinder in Notbetreuung geben. Was das genau heißt – ein Überblick.

Leere Klassenräume, geschlossene Kitas... Kinder nun in Notfallbetreuung geben.  | Foto: Friso Gentsch (dpa)
Leere Klassenräume, geschlossene Kitas: Das Land reagiert auf die Verbreitung des Coronavirus. Manche Eltern können ihre Kinder nun in Notfallbetreuung geben. Foto: Friso Gentsch (dpa)
Wer hat einen Anspruch?
Eltern von Kita-, also Kindergarten- und Krippenkindern, sowie von Grundschulkindern und Schülerinnen und Schülern der Klassen 5 und 6, die in der Gesundheitsversorgung, aber auch bei Herstellern von notwendigen Medizinprodukten und Lebensmitteln, bei ...

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