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Gut zu wissen – die Post ist weg

Dem Brief auf der Spur

  • Simon Wennige

  • Fr, 28. Januar 2011, 00:00 Uhr

Rund 70 Millionen Briefsendungen transportiert die Deutsche Post täglich. Davon kommen fast 96 Prozent am Tag nach der Briefaufgabe beim Adressaten an, 99,5 Prozent am zweiten Tag.

Absender unbekannt?  | Foto: photocase.de/boing
Absender unbekannt? Foto: photocase.de/boing
Sie scannt, denkt und lenkt. Die Sortiermaschine der Arriva GmbH verarbeitet rund 25 000 Sendungen pro Stunde. Sie scannt die Adressen und lenkt die Briefe in die richtige Versandbox. Arriva ist der größte private Briefdienstleister Deutschlands. Innerhalb von zehn Jahren ist die Zahl der zugestellten Sendungen auf jährlich mehr als 40 Millionen Stück angewachsen – Tendenz steigend.

Ein wichtiger Grund für diese Entwicklung ist für Andreas Wlochowitz, Leiter der Arriva-Qualitätssicherung in Singen, das Sendungsrückverfolgungssystem. "Jede Briefmarke hat bei uns einen individuellen Barcode." Bei registrierten Geschäftskunden sind diese Nummern direkt mit dem Namen identifizierbar. "Privatkunden sollten sich die Sendungsnummer am besten immer notieren", rät Wlochowitz. So können nicht zugestellte Briefe leichter zurückverfolgt werden.

Das System nimmt jede Reklamation auf, und die Statistik weist mit 0,15 Promille – als sechs Reklamationen pro 100 000 Zustellungen – eine Reklamationsquote aus, die seit Jahren immer weiter sinkt. Doch nicht nur Briefe, die ihren Adressaten nicht erreicht haben, sind hier eingerechnet. "Es wird auch erfasst, wenn ein Zusteller das Gartentor nicht zugemacht hat und der Kunde sich darüber beschwert hat", erläutert Wlochowitz.

Wie kann ein Mitarbeiter aus der Qualitätssicherung nun einen Brief wiederfinden, wenn er nicht angekommen ist? Zunächst einmal muss sich der Kunde melden. Bei nicht eiligen Angelegenheiten empfiehlt der Experte drei bis vier Tage zu warten, bis ein Anruf bei Arriva getätigt werden sollte. Der Kunde gibt also die Sendungsnummer des Briefes an. Im System kann nachgeschaut werden, welche Kontrollstellen der Brief durchlaufen hat. Im Normalfall kann so der ungefähre Standort bestimmt werden. Nun muss die manuelle Suche gestartet werden. Ist beispielsweise der Brief laut System ausgeteilt worden, so fährt ein Arriva-Mitarbeiter zu der Adresse und überprüft, ob nicht eventuell der Zusteller einen falschen Briefkasten verwendet haben könnte. Viele der zunächst vermissten Sendungen können nach einer Überprüfung geortet und ihrem Empfänger übergeben werden. "Die Reklamationsquote geht nicht von allein runter, da muss man etwas tun", sagt Wlochowitz von den Anstrengungen Arrivas, auch in Zukunft ihre Kunden zufriedenstellen zu können.

Ärger mit unbestellter Ware

Häufig kommt es vor, dass Verbraucher Waren erhalten, die sie nicht bestellt haben. Das können Bücher ebenso sein wie Wein. Hier gilt grundsätzlich: Ware, die nicht bestellt wurde und für die kein Kaufvertrag – schriftlich oder mündlich – vorliegt, muss nicht angenommen oder gar bezahlt werden.

Sinnvoll ist es, die Annahme von vornherein zu verweigern, um sich möglichen Ärger zu ersparen. Denn oftmals flattern neben unerbetenen Warensendungen eben auch Rechnungen, Briefe und Mahnungen ins Haus. Ärgerlich wird es, wenn ein Mahnbescheid ergeht, denn dieser darf nicht mehr ignoriert werden. In diesem Fall muss Widerspruch eingelegt werden, sinnvoll ist es, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Grundsätzlich muss nicht bestellte Ware weder zurückgesendet noch aufbewahrt werden. Das heißt, rechtlich darf nicht be- aber zugestellter Wein getrunken werden, ohne dass er bezahlt werden muss. Doch es empfiehlt sich stets, solche Sendungen unfrei wieder an den Absender zurückzuschicken, um die Angelegenheit zu beenden.

Auftrag zur Nachforschung

Wenn auch nur ein verschwindend geringer Teil der gesendeten Briefe auf ihrem Weg vom Absender zum Adressanten verloren geht, es kommt vor. In solchen Fällen ist ein Nachforschungsauftrag erforderlich.

National: Für Sendungen im Inland muss dieser vom Absender gestellt ab sechs Tage nach Sendungseinlieferung gestellt werden. Ein Formular kann im Internet heruntergeladen, ist aber auch in der nächst erreichbaren Filiale zu erhalten.

International: Nachforschungsaufträge für Briefe, die von Deutschland ins Ausland verschickt und nicht zugestellt wurden, sind ebenfalls bei der Deutschen Post zu stellen. Der Antrag sollte zwei Wochen, nachdem die in den Länderinformationen angegebenen Laufzeiten überschritten wurden, abgegeben werden. Bei Sendungen vom Ausland nach Deutschland muss der Nachsendeantrag bei der entsprechenden nationalen Postgesellschaft gestellt werden.

Beschränkte Haftung

Verschwindet ein Brief mit wertvollem Inhalt, hat der Versender Pech gehabt. Denn die Geschäftsbedingungen der Deutschen Post verbietet den Versand von Bargeld, Schmuck, Edelmetall, Uhren, Edelsteinen oder anderen Wertgegenständen. Entsprechend bestehen im Verlustfall keine Haftungsansprüche. Wertgegenstände sollten, wenn überhaupt, nur per Einschreiben versendet werden – dann haftet die Post bis zu einem Beitrag von 25 Euro. Bei Paketen liegt die Haftungsgrenze bei 500 Euro, kann aber bis zu einer Höhe von 25000 Euro versichert werden.

Abholfrist für Pakete

Ist der Empfänger bei einer Paketzustellung nicht zu Hause, und kann das Paket nicht in der Nachbarschaft abgegeben werden, erhält der Empfänger eine Benachrichtigungskarte, mit der er die Sendung gegen Vorlage seines Ausweises innerhalb von sieben Werktagen in der angegebenen Filiale abholen kann. Oder aber er kann einen neuen Zustellversuch beantragen. Allerdings gilt für die Abholung gelagerter Pakete eine Frist von sieben Werktagen, in den Packstationen neun Werktage. Nach Ablauf der Frist wird das Paket kostenfrei an den Absender zurückgeschickt. Sollte dieser die Sendung neu aufgeben, muss er sie erneut frankieren.

Annahme verweigert

Empfänger von Briefen und Paketen können deren Annahme auch verweigern. Diese werden dann kostenlos dem Absender zugestellt. Allerdings darf die Postsendung vorher nicht geöffnet worden sein.

Dossier: Alltagstipps

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