Account/Login

BZ-Serie: Höfe im Glottertal

Der Schlosshof wurde vom Rittergut zum Weinbaubetrieb

  • So, 07. Januar 2018, 12:25 Uhr
    Glottertal

BZ-Plus Der Schlosshof in Unterglottertal war einst ein Schloss adliger Herren. Heute wachsen auf dem Areal von Pia und Werner Lickert Reben und Obstbäume.

Die Schlosshoffamilie Flamm um das Jahr 1960   | Foto: Privat/Bernhard Hoch
Die Schlosshoffamilie Flamm um das Jahr 1960 Foto: Privat/Bernhard Hoch
1/2

Der heutige Schlosshof, in Unterglottertal zwischen dem Untergschwanderhof und dem Lindingerhof gelegen, geht auf das adelige Rittergut Winterbach zurück. Hier stand in früheren Zeiten ein Schloss, von einem Wassergraben umgeben, mit Türmen, Mauern und Zinnen. Im 14. Jahrhundert wurde es als ein Erblehen des Margarethenstifts in Waldkirch erwähnt. Dieses Besitztum mit mehr als 60 Hektar Fläche erstreckte sich von der Glotter in einem breiten Streifen bis auf den Höhenzug über dem Schlossberg.

Herren von Winterbach
Das Rittergut nahm über das Mittelalter hinweg bis ins 19. Jahrhundert als adeliges Mannlehen (es wurde nur an die männliche Nachkommenschaft vererbt) eine Sonderstellung ein, denn es gehörte nicht zur Gemarkung Unterglottertal, sondern war bis 1863 eigenständig. Schon im 13. Jahrhundert wird ein Dominus Johannes de Glotter als Schlossherr erwähnt, 1335 ein Johannes von Winterbach, 1344 ein Andreas Humbrecht von Gloter, 1349 ein Kunzo von Winterbach, dann die aus Neuenburg stammende Familie Brenner. Den Schlossherren gehörte weiteres Gelände im Glottertal, so die Neunlehenhöfe im Obertal vom Neumeierhof bis zum Lautackerhof, Wiesen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel