Für eine alleinerziehende Mutter scheint es wegen der vorsorglichen Campusschließung keine Lösung zu geben, obwohl ihr Kind eigentlich Anspruch auf eine Notbetreuung hätte.
Trotz der Schließung von Kindertagesstätten und Schulen gibt es seit Dienstag für Kinder bis zur 6. Klasse vereinzelt eine Notbetreuung. Das gilt aber nur dann, wenn ihre Eltern in einem Bereich ...