Account/Login

Eine verworrene Geschichte

Andreas Mahler

Von

Mi, 07. Februar 2018

Stühlingen

Stühlingens Werdegang zur Stadt beginnt bereits deutlich vor dem Jubiläumsdatum 1262.

Ausschnitt aus der Urkunde von 1251. I...ich, Landgraf von Lupfen-Stühlingen.    | Foto:  Generallandesarchiv Karlsruhe.
Ausschnitt aus der Urkunde von 1251. In der untersten Zeile steht der Passus über die Vergabe des Lehens an Hainrich, Landgraf von Lupfen-Stühlingen. Foto:  Generallandesarchiv Karlsruhe.

STÜHLINGEN. 2012 feierte Stühlingen 750 Jahre Stadtrechte. Als Event in der kollektiven Stühlinger Erinnerung ist die damalige Aufführung eines Theaterstücks über den Bauernkrieg von 1524 geblieben. Emil Müller, ehemaliger Volksschullehrer in Stühlingen, hatte es in den 1920er Jahren verfasst. Die Theateraufführung war für Stühlingen ein schönes Ereignis und ein schöner Erfolg, hatte aber mit dem eigentlichen Anlass des Jubiläums, der Erlangung der Stadtrechte für Stühlingen, nichts zu tun.

Für die Stühlinger Geschichte dürfte das Datum 1251 wichtiger sein als das zufällige von 1262, auf das sich die Jubiläumsfeiern berufen. Denn 1250, vielleicht schon früher, starb Heinrich I., Landgraf von Küssenberg-Stühlingen kinderlos. Um die Herrschaftsnachfolge entzündete sich ein heftiger Erbfolgestreit. Graf Hainrich von Lupfen, der mit der Schwester des Küssenbergers Heinrich verheiratet war, erhob Anspruch auf das Erbe. Gleichzeitig machte Eberhart II. von Waldburg, Bischof von Konstanz, Ansprüche auf diese Herrschaft geltend. Sein Vorgänger, Bischof Heinrich von ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Bereits Abonnent/in? Anmelden

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt weiterlesen

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel