Wer gerichtlich gegen Spielplätze vorgehen will, hat schlechte Karten. "Kinderlärm gehört dazu und ist hinzunehmen", erklärt der Freiburger Verwaltungsrechtler Christian Schrader. Bei Bolzplätzen aber können Anwohner die Einhaltung der Ruhezeiten und Kontrollen verlangen.
BZ: Herr Schrader, lässt sich ein Trend in der Rechtssprechung für oder gegen den Lärm von Kindern und Jugendlichen ausmachen?
Schrader: Es wird unterschieden zwischen Kinderspiel- und Bolzplätzen. Hinsichtlich Spielplätzen gibt es eine ...