Wer grundlos einen Notruf absetzt, kann sich strafbar machen. Vorm Amtsgericht in Neustadt wird genau so ein Fall verhandelt – das Verfahren jedoch eingestellt.
Die Anklage gegen den jungen Mann klingt reichlich sperrig: "Missbrauch von Notrufen, Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln sowie Vortäuschen einer Straftat". In der Verhandlung vor dem Neustädter Amtsgericht wird es dann konkret: Der damals 20-Jährige soll in einer ...