Weniger Sitzungen,verkürzte Öffnungszeiten: Der Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus ist auch in den Freiburger Gerichten ein Thema. Der Rechtsschutz für Bürger soll gewährleistet bleiben.
Ein am Montagnachmittag veröffentlichter Beschluss des Ministerrats vom 13. März besagt, dass seit gestern vorläufig bis 19. April alle nicht notwendigen sozialen Kontakte in der Justiz auf ein Minimum zu reduzieren sind. Die Anwesenheit in den Gerichten ...