Er hat Dienstgeheimnisse verraten – im Berufungsprozess bekam ein 46-jähriger Polizist aus Freiburg jetzt jedoch eine geringere Strafe. Die neue Datenschutzgrundverordnung war ein Grund dafür.
Ein 46-jähriger Polizeibeamter ist im Berufungsprozess vor dem Landgericht wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen in fünf Fällen zu einer Strafe von 120 Tagessätzen à 45 Euro verurteilt worden. Er hatte polizeiinterne Informationen ans Rotlichtmilieu ...