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Mini- oder Midijob: Es gibt Unterschiede

  • Fr, 17. Februar 2023, 13:08 Uhr
    Verlagsthema

Verlagsthema Der Midijob gilt als attraktive Alternative zum Minijob. Was unterscheidet beide? Wo liegen die Gemeinsamkeiten? Welche Vorteile hat der Midijob gegenüber seinem kleinen Bruder, dem Minijob?

Midijobs sind – und darin liegt ...11; voll sozialversicherungspflichtig.  | Foto: Robert Kneschke (stock.adobe.com)
Midijobs sind – und darin liegt neben den unterschiedlichen Verdienstgrenzen der größte Unterschied zum Minijob – voll sozialversicherungspflichtig. Foto: Robert Kneschke (stock.adobe.com)
Das Wichtigste im Überblick.
Der Minijob
Mehr als sechseinhalb Millionen Menschen in Deutschland arbeiten laut Deutscher Rentenversicherung in Minijobs – zum Beispiel als Reinigungskraft, Kellner, Verkäuferin oder als Haushaltshilfe. Dabei werden prinzipiell zwei Arten von Minijobs unterschieden: eine lohnunabhängige Beschäftigung, die zeitlich begrenzt ist wie zum Beispiel bei Ferienjobs oder Saisonarbeiten. Und eine mit maximal 520 Euro im Monat geringfügig entlohnte Beschäftigung, die auf Dauer ausgerichtet ist.

Der Midijob
Der Midijob beginnt da, wo der Minijob endet: Er liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin bei einer nicht kurzfristigen Beschäftigung monatlich im Jahresdurchschnitt mehr als 520 Euro verdient. Wer also regelmäßig 520,01 Euro auf dem Lohnzettel stehen hat, arbeitet bereits im Midi-Bereich.

Die Verdienstobergrenze von Midijobs wurde zum 1. Januar 2023 angehoben und beträgt jetzt 2000 Euro monatlich. Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden miteingerechnet. Wer darüber liegt, geht nicht mehr einer sogenannten "Beschäftigung im Übergangsbereich" nach. Ausbildungsverhältnisse – dazu gehören auch Praktika, duale Studiengänge oder Tätigkeiten im Rahmen eines Sozialen Jahrs – können nicht als Midijobs angemeldet werden, selbst wenn sie in diesem Bereich entlohnt werden.

Bei Midijobs gilt die volle Sozialversicherungspflicht
Midijobs sind – und darin liegt neben den unterschiedlichen Verdienstgrenzen der größte Unterschied zum Minijob – voll sozialversicherungspflichtig. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zahlen in die Rentenversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung ein. Midijobs bilden somit eine Zwischenstufe zwischen Minijobs und "normalen" Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigungen. Minijobber sind lediglich rentenversichert, können sich aber auch von dieser Versicherungspflicht befreien lassen.

Ein weiterer Unterschied zwischen Minijob und Midijob: Ersterer wird vom Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Ein Midijobber ist über die Krankenkasse gemeldet, die als Einzugsstelle für die Sozialabgaben fungiert.

Doch es gibt auch eine Gemeinsamkeit von Mini- und Midijob: Im Arbeitsrecht unterscheiden sie sich grundsätzlich nicht von Vollzeitbeschäftigten. Egal ob man als Mini- oder Midijobber angestellt ist, hat man zum Beispiel Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn (seit 1. Oktober 2022 beträgt dieser 12 Euro pro Stunde), auf Urlaubstage, Kündigungsschutz und sechs Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Sozialversicherungsbeiträge steigen beim Midijob gleitend
Seit 1. Oktober 2022 gelten neue Formeln bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Sie sind so angelegt, dass Beschäftigte, die sich in der Nähe der unteren Verdienstgrenze befinden, die also knapp über 520 Euro verdienen, stärker entlastet werden und geringe Beiträge zahlen. Je höher das Arbeitsentgelt wird, umso mehr zahlt man wie bei einer normalen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. So trägt man bis zur Obergrenze, wo der reguläre Arbeitnehmeranteil von rund 20 Prozent zu entrichten ist, schrittweise immer mehr zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag bei. Beim Arbeitgeber, der am unteren Ende des Midijobs ähnlich hohe Abgaben zahlt wie für einen Minijob, nimmt mit steigendem Midijob-Lohn entsprechend die prozentuale Beitragslast ab.

Durch die gleitende Anpassung fallen unterm Strich für die Midijobber geringere Kosten an als wenn sie einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen würden. Anders als beim Minijob verdient man allerdings durch die Abzüge netto nicht genau dasselbe wie brutto.

Wer die individuelle Höhe des eigenen Beitrags berechnen möchte, findet im Internet zum Beispiel auf http://www.minijob-zentrale.de einen entsprechenden Rechner. Auch viele Krankenkassen bieten Online-Berechnungstools an.

Ressort: Verlagsthema

Dossier: Stellenspezial Teilzeit

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