Bahnanlagen des alten Stuttgarter Kopfbahnhofs müssen nach Fertigstellung des Tiefbahnhofs im Zuge des Projekts Stuttgart 21 nicht für Dritte nutzbar bleiben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Mit der Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag eine Klage ...