Rechtsaufsicht stützt Löfflers Position
Landratsamt weist Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Heitersheimer Bürgermeister zurück und erklärt Bürgerentscheid für zulässig.
HEITERSHEIM. Gleich in zwei Angelegenheiten trafen nun die Entscheidungen der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald im Heitersheimer Rathaus ein: Zuerst wurde die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Martin Löffler zurückgewiesen. In einem zweiten Verfahren erklärte die Rechtsaufsicht den anstehenden Bürgerentscheid zum Thema Malteserschloss für zulässig.
Per Pressemitteilung wies die Rathausspitze auf die beiden Entscheidungen der Rechtsaufsicht beim Landratsamt hin. Die Gemeinderatsfraktion "Zusammen für Heitersheim" hatte am 24. Oktober eine mehrseitige Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Martin Löffler gestellt und bei der ...