Nicht nur Raser werden bestraft: Auch, wer zu langsam fährt, verstößt gegen das Verkehrsrecht. Schneckentempo auf der Autobahn kann Unfälle auslösen – und kann als Mitschuld gelten.
§ 3 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) weist darauf hin, dass Kraftfahrzeuge ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren dürfen, dass sie den Verkehrsfluss behindern. Hintergrund ...