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Gut zu wissen – Umgang mit der Versicherung

Sicher kein Kavaliersdelikt

Simon Wennige

Von Simon Wennige

Sa, 29. Januar 2011 um 00:00 Uhr

Kurz nicht aufgepasst, schon ist es geschehen: An der Kreuzung auf ein stehendes Auto gefahren, im Möbelhaus eine wertvolle Porzellanvase fallen lassen. Gut, dass es Versicherungen gibt.

Scherben bringen Glück – und manchmal Scherereien mit der Versicherung. Foto: fotolia.com/traguy
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Wer kennt das HIS? Hinter dem Kürzel verbirgt sich das Hinweis- und Informationssystem des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft. Ungefähr neun Millionen Einträge sind im HIS geführt – Einträge, nicht Menschen. "Das ist nur ein Bruchteil der Versicherungsfälle", sagt Versicherungsfachmann Alexander Schöpe zu diesem System als Schutz gegen den immer mehr verharmlosten Versicherungsbetrug.

In seinem Büro in Waldkirch hat er mit vielen Versicherungsvorgängen zutun. Nicht jeder davon ist schlüssig und nachvollziehbar. Doch: "Es kommt immer mehr raus!" Die Techniken und Mittel werden feiner. Unfallhergänge können immer besser nachvollzogen werden.

Wann kommt ein Vermerk in das HIS? Vor allem Schäden an Kraftfahrzeugen sind mit mehr als der Hälfte aller Einträge vertreten. Beispiel: Günther K. aus Müllheim hat einen unverschuldeten Unfall mit seinem elf Jahre alten Wagen. Schaden: 500 Euro. Eine Reparatur ist nicht nötig und wird nicht durchgeführt. Damit Günther K. in zwei Jahren nicht noch einmal den gleichen Schaden melden kann, wird dieser Fall in das HIS eingetragen. Aus Sicht der Versicherer eine Vorsichtsmaßnahme; für Datenschützer wird Günther K. hier als potenzieller Betrüger hingestellt, der davon nicht mal etwas weiß.

Was aber passiert, wenn ein Eintrag vorhanden ist. Gilt dann der Spruch: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht? Das ist laut Schöpe nicht der Fall. Betrüger bekommen in den meisten Fällen weiterhin einen Versicherungsschutz. Im erneuten Schadensfall kann es allerdings dazu führen, dass der Schaden dann genauer unter die Lupe genommen wird.

Sind Betrüger entlarvt worden, gehen die Versicherer immer öfter den strafrechtlichen Weg. "Früher hat derjenige bei der betrogenen Versicherung nichts mehr bekommen und das war es", beschreibt Schöpe die frühere Vorgehensweise.

Nachweispflicht bei Versicherung

Rund vier Milliarden Euro entgehen der Versicherungsbranche jährlich durch Versicherungsbetrug. Von Kavaliersdelikt kann nicht gesprochen werden. Allerdings sollte sich auch kein Versicherter beeindrucken lassen, wenn die Versicherer Forderungen zunächst abwehren. Es gilt: Versicherer müssen dem Kunden den Betrug nachweisen, nicht umgekehrt der Versicherte seine Unschuld. Daher: Im Versicherungsfall alle Schäden dokumentieren, am besten fotografisch. Zudem ist es sinnvoll, Zeugen zu benennen.

Seit 1993 sammelt die deutsche Versicherungswirtschaft Informationen über alle Fälle, in denen nach Meinung der Branche Versicherungsbetrug vorliegen könnte, die Wagnisdatei HIS (Hinweis- und Informationssystem). Interessierte können sich jederzeit erkundigen, ob ein Eintrag über sie vorliegt. Dazu ist eine Anfrage mit einer Kopie des Personalausweises mit Vor- und Rückseite - postalisch zu stellen an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Hinweis- und Informationssystem, Wilhelmstraße 43/43 G, 10117 Berlin.

Mitwirkung ist Pflicht

Ob Autounfall, Sachbeschädigung in Kaufhäusern, Einbrüche oder überschwemmte Keller: Ein Versicherungsfall tritt ein, wenn ein Schaden verursacht wurde und Haftpflichtansprüche gegen die versicherte Person gestellt werden. So schwer ein Schaden im ersten Moment auch scheinen mag, gilt es, Ruhe zu bewahren und seiner Mitwirkungspflicht nachzukommen. Versicherer fordern im Schadensfall dazu auf,
• weder Haftpflichtansprüche anzuerkennen oder gar zu befriedigen noch voreilige Schuldeingeständnisse zu machen;

• Versicherungsfälle durch strafbare Handlungen wie Einbruch, vorsätzliche Sachbeschädigung oder Körperverletzung sofort bei der Polizei anzuzeigen;

• den Versicherungsfall unverzüglich zu melden und dabei die Situation, die zum Schaden führte, vollständig und wahrheitsgemäß zu schildern.

Unverzüglich handeln

Versicherungsfälle müssen den Versicherungen schnellstmöglich mitgeteilt werden. Wer einen Vorfall erst Tage oder Wochen später meldet, muss damit rechnen, dass die Versicherung nicht mehr für den entstandenen Schaden eintritt. So urteilte das Oberlandesgericht Köln, dass die Versicherung in einem Fall, in dem der Versicherte seine Versicherung über einen Unfall erst elf Monate später informierte, den Schaden nicht übernehmen müsse. Die Richter stimmten der Argumentation der Versicherung zu, dass sich der Unfallhergang nach einem so langen Zeitraum nicht mehr nachvollziehen lasse (AZ 20 U 167/07).

Versicherungsbedarf regelmäßig prüfen

Experten raten, den Versicherungsbedarf regelmäßig zu prüfen, da sich altersbedingt die Erfordernisse ändern. Ein Familienvater benötigt eine andere Absicherung als der Student oder der Rentner.
Pflichtversicherungen sind
• die Krankenversicherung (gesetzlich oder privat)
• und die Kfz-Haftpflichtversicherung. Kaskoversicherungen können als freiwillige Zusatzversicherung sinnvoll sein.

Mussversicherungen sind
• die Haftpflichtversicherung; Hunde- und Pferdehalter benötigen zudem eine Tierhaftpflichtversicherung, Katzen sind in der Privathaftpflicht versichert;
• die Hausratversicherung, die zahlt, wenn die Wohnungseinrichtung durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruch oder Vandalismus beschädigt wurde;
• die Berufsunfähigkeitsversicherung, die einspringt, wenn Arbeitnehmer erwerbs- oder berufsunfähig werden;
• die Unfallversicherung, die einspringt, wenn infolge eines Unfalls eine Invalidität eintritt.

Dossier: Alltagstipps

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