Im Neuenburger Feldmordprozess haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Plädoyers gehalten. Die Anklage fordert elf Jahre Jugendhaft, der Verteidiger den Freispruch des 25-jährigen Angeklagten.
Eine Jugendstrafe von elf Jahren wegen Mordes mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld hat Oberstaatsanwalt Eckart Berger für den 25-jährigen Angeklagten im zweiten Neuenburger Feldmordprozess beantragt. Verteidiger Karl Kühne-Geiling forderte zu Beginn seines Plädoyers dagegen Freispruch und Entschädigung für die Untersuchungshaft. Im Februar 2017 war sein Mandant in einem ersten Prozess vom Mordvorwurf freigesprochen worden. Diesen ...