Ein Münchner will auf eine Party – und scheitert am Türsteher. Die Begründung: Der 44-Jährige sei zu alt. Jetzt kämpft der Mann um sein Recht, auch jenseits der 40 noch eingelassen zu werden.
Ein Mann aus München zieht im Kampf um sein Recht, auch jenseits der 40 noch feiern zu gehen, vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Wann ...