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Party

Türsteher weist 44-Jährigen ab – Mann zieht vor den Bundesgerichtshof

  • dpa

  • So, 28. Juni 2020, 22:00 Uhr
    Panorama

     

Ein Münchner will auf eine Party – und scheitert am Türsteher. Die Begründung: Der 44-Jährige sei zu alt. Jetzt kämpft der Mann um sein Recht, auch jenseits der 40 noch eingelassen zu werden.

Ein Türsteher hat einen Ü40er abgewies... wehrt sich jetzt vor Gericht dagegen.  | Foto: Bodo Marks
Ein Türsteher hat einen Ü40er abgewiesen. Der wehrt sich jetzt vor Gericht dagegen. Foto: Bodo Marks
Ein Mann aus München zieht im Kampf um sein Recht, auch jenseits der 40 noch feiern zu gehen, vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Wann ...

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