Verbot für Veranstaltungen
Allgemeinverfügung in Zell, Todtnau und Schönau: Versammlungen mit mehr als 50 Personen verboten.
OBERES WIESENTAL. Zell, Schönau und Todtnau folgen der Empfehlung des Landratsamts und verbieten Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 50 Personen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus. Die Allgemeinverfügungen gelten ab sofort und zunächst bis zum 20. April. In Zell bleibt das Rathaus vorerst geschlossen.
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie hat die Stadt Zell zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschlossen, das Rathaus ab Montag, 16. März, bis auf weiteres für den allgemeinen Besucherverkehr zu schließen. "Die Maßnahme dient dazu, die Ausbreitung des Virus zu ...