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Verbraucher sind besser vor Abofallen geschützt

  • dapd

  • Sa, 28. Juli 2012, 00:32 Uhr
    Wirtschaft

     

Vom 1. August an gilt: Verbraucher dürfen bei Bestellungen im Internet nur dann zur Kasse gebeten werden, wenn sie ihre Zahlungspflicht wirklich kennen.

Vorsicht bei der Weitergabe von Bankdaten.  | Foto: dpa
Vorsicht bei der Weitergabe von Bankdaten. Foto: dpa

Mit einer sogenannten Button-Lösung soll der Internetnutzer vor Kosten- und Abofallen geschützt werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was ist überhaupt eine Kostenfalle?
Von einer Kostenfalle ist die Rede, wenn unseriöse Anbieter im Internet bewusst verschleiern, dass ihre Angebote entgeltpflichtig sind. Die Angebote werden als gratis, free oder kostenlos angepriesen oder ...

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