Autofahren und mit dem Handy telefonieren ist nicht grundsätzlich verboten. Entscheidend ist, wo sich das Handy beim Gespräch befindet – und ob der Fahrer sich aufs Fahren konzentrieren kann.
Die Benutzung eines Mobiltelefons gemäß § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) ist zumindest dann verboten ist, wenn es hierfür aufgenommen oder gehalten werden muss. Durch das Verbot ...