Stuttgart 21
Was die Volksabstimmung für die Rathäuser bedeutet
Bianca Fritz & Jens Klein
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Mo, 07. November 2011, 18:03 Uhr
Müllheim
Am 27. November stimmen die Menschen im Land über das S21-Kündigungsgesetz ab. Doch welcher Aufwand wird von den Verwaltungen für die Volksabstimmung betrieben?
Ein Bahnhof bewegt das ganze Land. Das ganze? Am 27. November wird sich zeigen, ob die Querelen um Stuttgart 21 (S 21) die Menschen im Markgräflerland oder in der Ortenau ebenso beschäftigen wie in der Landeshauptstadt und ihrem Umland. Denn am letzten Sonntag im November sind 7,6 Millionen Abstimmungsberechtigte dazu aufgerufen, über das S 21-Kündigungsgesetz abzustimmen. Es ist das erste Mal, dass die Bürger in Baden-Württemberg direkt über eine Gesetzesvorlage der Landesregierung entscheiden.
Die Abstimmungslokale werden am 27. November von 8 bis 18 Uhr geöffnet haben, um den Bürgern zu ermöglichen, an der Volksabstimmung teilzunehmen. Das Prozedere kennt man von Landtags- oder Kommunalwahlen. Doch welcher Aufwand wird von den Verwaltungen für die Volksabstimmung betrieben?Das Land vergleicht ...