Wer darf mit wem wandern?

Ein Blick in die derzeitigen Corona-Verordnungen.

Die Pfingstferien beginnen, der Urlaub nach Frankreich oder Italien aber ist gestrichen. Was bietet sich da besseres an, als die freie Zeit in der Natur zu verbringen – zum Beispiel mit Wandern. Aber mit wem darf man sich in Baden-Württemberg eigentlich auf den Weg machen?

Inzwischen erlaubt die aktuelle Corona-Verordnung des Landes, dass im nicht öffentlichen Raum wieder bis zu zehn Personen zusammenkommen dürfen. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind Familienmitglieder: Man darf sich zuhause also wieder mit Großeltern, Eltern, Kindern, Enkeln, Geschwistern und deren Partnern treffen – unabhängig von der Personenzahl.

Im öffentlichen Raum sieht das aber ganz anders aus, also auch bei einer Wanderung. Dort dürfen nämlich nur Personen aus zwei verschiedenen Haushalten zusammenkommen, ohne den Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten zu müssen. Im öffentlichen Raum ist der Begriff "Familie" nämlich gleichbedeutend mit dem Begriff "Haushalt" zu verstehen, heißt es in der Verordnung. Dabei ist nicht die Verwandtschaftsbeziehung ausschlaggebend, sondern das Zusammenwohnen. Familien, die in zwei verschiedenen Haushalten leben, gelten also als Personen aus zwei verschiedenen Haushalten. Eine weitere dritte Familie darf dann nicht mehr dazukommen.
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von skn
am So, 31. Mai 2020

Badens beste Erlebnisse