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Verkehrsrecht

Wie man sich nach einem Unfall verhalten muss

  • Sa, 02. September 2017, 08:00 Uhr
    Auto & Mobilität

Wer in einen Unfall verwickelt ist, hat Pflichten. Wer die missachtet, wird bestraft. Draufgängerische Manöver werden nicht verlangt, dafür aber einige einfache Schritte – und Erste Hilfe.

Wer das Warndreieck aufstellt, ist auf...h bei der Unfallhilfe selbst verletzt.  | Foto: dpa-tmn
Wer das Warndreieck aufstellt, ist auf der sicheren Seite. Wer es nicht tut, bekommt weniger Schadenersatz, wenn er sich bei der Unfallhilfe selbst verletzt. Foto: dpa-tmn
Regelmäßig wird die Frage gestellt, wie man sich nach einem Verkehrsunfall verhalten sollte. Die Antwort liefert § 34 Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort ist ausführlich normiert, welche Pflichten einem Unfallbeteiligten ...

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