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Rechtsextremistischer Verdachtsfall

AfD droht nach Münsteraner Urteil eine engere Überwachung

Christian Rath
  • Mo, 13. Mai 2024, 20:29 Uhr
    Deutschland

     

BZ-Abo Der Verfassungsschutz darf die AfD-Bundespartei weiter beobachten. Es bestehen Anhaltspunkte, dass die Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Was bedeutet das für die AfD?

Das Urteil gegen die AfD ist noch nicht rechtskräftig.  | Foto: Sebastian Willnow
Das Urteil gegen die AfD ist noch nicht rechtskräftig. Foto: Sebastian Willnow

Wann gilt eine Partei als extremistisch?
Eine Partei darf nur dann vom Verfassungsschutz beobachtet werden, wenn sie (eindeutig) gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorgeht oder es zumindest Anhaltspunkte dafür gibt (Verdachtsfall). Die freiheitliche demokratische Grundordnung, das sind die Werte des Grundgesetzes: Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat. Es genügt nicht, dass eine Partei empörende Forderungen erhebt oder von der ...

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