Kiffen in der Raucherkneipe oder auf der Sonnenterrasse ist künftig grundsätzlich möglich. Am Ende entscheiden die Gastronominnen und Gastronomen. In Lahr könnte es für Kiffer aber schwierig werden.
Die Rechtslage in der Gastronomie ist eindeutig: "In Bereichen, wo nach dem Landesnichtraucherschutzgesetz das Rauchen in der Gastronomie erlaubt ist, ist Cannabiskonsum im Rahmen der rechtlichen Grenzen grundsätzlich gestattet", sagt etwa Daniel Ohl, Sprecher des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) Baden-Württemberg. Gastronominnen und Gastronomen dürften auf Grundlage ihres Hausrechts Gästen den Konsum von Cannabis allerdings verbieten. Davon machen in Lahr einige Betreiber von Bars oder Cafés Gebrauch.
"Das ...