Wichtige Entscheidungen über die Rettung notleidender Euro-Staaten dürfen nicht im kleinen Kreis beschlossen werden. Das Bundesverfassungsgericht stärkt mit seiner Entscheidung die Rechte der Bundestagsabgeordneten – erlaubt aber Ausnahmen.
Dringende Entscheidungen über Euro-Hilfsmaßnahmen dürfen nicht generell von einem kleinen Sondergremium des Bundestags getroffen werden. Einzige Ausnahme ist der Ankauf bestimmter Staatsanleihen durch den ...