Dies & Das
148. großer Kinderbasar in RÖTHENBACH A. D. PEGNITZ
- Wann
- So, 27. April 2025, 10:00 Uhr
- Wo oder WAS
-
RÖTHENBACH A. D. PEGNITZ
Karl-Diehl-Halle - Vorverkauf
- Ticket kaufen
- Tickets zu vielen Veranstaltungen können auch in den BZ-Geschäftsstellen erworben werden.
Platzreservierung: Tische können nach Verfügbarkeit gewählt werden (selten muss die Anordnung verändert werden)
Einlass:Aussteller ab 09:00 Uhr
Besucher 10-13 Uhr (Schwangere ab 09:45 Uhr)
Speisen und Getränke dürfen nicht mitgebracht werden. Es gibt eine Bewirtung vor Ort durch lokale Schulen / Kindergärten Zugang: PKW-Zufahrt zum Halleneingang nur zum Entladen Pro Tisch kann 1 Kleiderständer (kein Wäscheständer) von 1 m Länge und einreihig (d.h. keine zwei Kleiderbügel nebeneinander) aufgebaut werden Große Artikel, wie Kinderwägen, Fahrräder, Betten, Maxi Cosi etc. können Sie ins Foyer stellen. Es werden Zettel zur Kennzeichnung bereitgestellt Haftung: Veranstalter übernimmt keine Haftung für Ausstellungsgegenstände. Schäden, die durch den Standaufbau entstehen, sind vom Aussteller zu tragen. Nur private Verkäufer - keine gewerblichen Anbieter. Stände müssen bis 13:00 Uhr geöffnet bleiben.
Anmeldungen sind verbindlich. Absage oder Nichtteilnahme führt zu keinem Anspruch auf Rückerstattung der Standgebühr. Quelle: Veranstalter
Einlass:Aussteller ab 09:00 Uhr
Besucher 10-13 Uhr (Schwangere ab 09:45 Uhr)
Speisen und Getränke dürfen nicht mitgebracht werden. Es gibt eine Bewirtung vor Ort durch lokale Schulen / Kindergärten Zugang: PKW-Zufahrt zum Halleneingang nur zum Entladen Pro Tisch kann 1 Kleiderständer (kein Wäscheständer) von 1 m Länge und einreihig (d.h. keine zwei Kleiderbügel nebeneinander) aufgebaut werden Große Artikel, wie Kinderwägen, Fahrräder, Betten, Maxi Cosi etc. können Sie ins Foyer stellen. Es werden Zettel zur Kennzeichnung bereitgestellt Haftung: Veranstalter übernimmt keine Haftung für Ausstellungsgegenstände. Schäden, die durch den Standaufbau entstehen, sind vom Aussteller zu tragen. Nur private Verkäufer - keine gewerblichen Anbieter. Stände müssen bis 13:00 Uhr geöffnet bleiben.
Anmeldungen sind verbindlich. Absage oder Nichtteilnahme führt zu keinem Anspruch auf Rückerstattung der Standgebühr. Quelle: Veranstalter
Veröffentlicht am Mi, 19. März 2025 um 17:09 Uhr
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