Dies & Das
Elterninfoabend zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
- Wann
- Mo, 3. Februar 2025, 19:00 Uhr
- Wo oder WAS
-
Mahlberg
Grundschule (Mahlberg)
Aula
Elterninfoabend zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz wird ab dem Schuljahr 2026/2027 der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter umgesetzt. Der Anspruch besteht an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) im Umfang von acht Stunden. Die Zeit, in der das Kind unterrichtet wird, wird angerechnet. Der Rechtsanspruch umfasst auch die Ferienzeiten, welche -mit Ausnahme von 4 Wochen- durch ein kommunales Betreuungsangebot abgedeckt werden sollen. Der Anspruch ist sowohl für die Grundschule Mahlberg, als auch die Grundstufe der Hansjakob-Schule Orschweier als Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen umzusetzen.
Wie dieser Anspruch umgesetzt wird, entscheidet der Schulträger und damit der Gemeinderat der Stadt Mahlberg.
Bevor der Gemeinderat der Stadt Mahlberg diese Entscheidung jedoch trifft, soll an einem Informationsabend die Elternschaft über die Möglichkeiten zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung informiert werden.
Wir laden Sie recht herzlich zum Infoabend ein am
Montag, 3. Februar 2025
um 19:00 Uhr
in der Aula der Grundschule Mahlberg, Seeweg 28
Über eine rege Teilnahme der Elternschaft würden wir uns sehr freuen, da Ihre Anregungen und Ihre Teilnahme Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat zur künftigen Ausgestaltung des Ganztagsangebots an der Grundschule Mahlberg sowie an der Hansjakob-Schule (SBBZ) Orschweier ist.
Nach dem Elterninfoabend wird eine Elternumfrage erfolgen. Die Elternschaft wird hierzu jedoch nochmals gesondert informiert. Da die Möglichkeiten zur Umsetzung allerdings komplex sind, ist die Teilnahme am Elterninfoabend zu empfehlen. Quelle: Veranstalter
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz wird ab dem Schuljahr 2026/2027 der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter umgesetzt. Der Anspruch besteht an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) im Umfang von acht Stunden. Die Zeit, in der das Kind unterrichtet wird, wird angerechnet. Der Rechtsanspruch umfasst auch die Ferienzeiten, welche -mit Ausnahme von 4 Wochen- durch ein kommunales Betreuungsangebot abgedeckt werden sollen. Der Anspruch ist sowohl für die Grundschule Mahlberg, als auch die Grundstufe der Hansjakob-Schule Orschweier als Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen umzusetzen.
Wie dieser Anspruch umgesetzt wird, entscheidet der Schulträger und damit der Gemeinderat der Stadt Mahlberg.
Bevor der Gemeinderat der Stadt Mahlberg diese Entscheidung jedoch trifft, soll an einem Informationsabend die Elternschaft über die Möglichkeiten zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung informiert werden.
Wir laden Sie recht herzlich zum Infoabend ein am
Montag, 3. Februar 2025
um 19:00 Uhr
in der Aula der Grundschule Mahlberg, Seeweg 28
Über eine rege Teilnahme der Elternschaft würden wir uns sehr freuen, da Ihre Anregungen und Ihre Teilnahme Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat zur künftigen Ausgestaltung des Ganztagsangebots an der Grundschule Mahlberg sowie an der Hansjakob-Schule (SBBZ) Orschweier ist.
Nach dem Elterninfoabend wird eine Elternumfrage erfolgen. Die Elternschaft wird hierzu jedoch nochmals gesondert informiert. Da die Möglichkeiten zur Umsetzung allerdings komplex sind, ist die Teilnahme am Elterninfoabend zu empfehlen. Quelle: Veranstalter
Veröffentlicht am Mo, 13. Januar 2025 um 13:08 Uhr
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