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Flohmarkt Altstadt- und Seenachtfest 2025 in Bad Waldsee
- Wann
- So, 3. August 2025, 10:30 Uhr
- Wo oder WAS
-
Bad Waldsee
Altstadt- und Seenachtfest - Vorverkauf
- Ticket kaufen
- Tickets zu vielen Veranstaltungen können auch in den BZ-Geschäftsstellen erworben werden.
- Veranstalter
- Stadt Bad Waldsee - Fachbereich Wirtschaft, Tourismus, Kultur
Teilnahmebedingungen für Flohmarktaussteller:
Die Maße eines einzelnen Platzes betragen 3m x 3m. Jeder Verkäufer kann maximal 2 Stände buchen und so eine Standgröße von 6m x 3m erhalten.
Beim Flohmarkt des Altstadt- und Seenachtfestes handelt es sich um einen Flohmarkt im klassischen Sinn. Das bedeutet, dass ausschließlich Trödel, Altwaren sowie gebrauchte Gegenstände minderen Werts angeboten werden dürfen. Bitte beachten Sie, dass Handarbeiten oder Neuwaren von geringem Wert nur im kleinen Umfang zugelassen sind. Gewerbliche Verkäufe von Neuwaren sind nicht gestattet. Wir bitten Sie um vollständige und korrekte Angaben zu Ihren angebotenen Artikeln in der Bestellabwicklung.
Verletzungsträchtige Gegenstände, wie z.B. Äxte, Beile, Messer usw. dürfen aus Sicherheitsgründen nicht ausgestellt oder verkauft werden.
Einfahrt in das Flohmarktgebiet ist von 7.00 Uhr - 8.30 Uhr möglich und der Verkauf beginnt ab 10.30 Uhr.
Der Abbau beginnt ab 18:00 Uhr. Ab dann ist auch die Einfahrt in das Flohmarktgebiet zum Beladen der Fahrzeuge möglich.
Die Anlieferungsfahrzeuge sind zügig zu ent- und beladen und danach auf die ausgewiesenen Parkplätze zu parken.
Der ruhende Verkehr (Parker) muss so geordnet werden, dass ausreichende Zufahrten für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge gewährleistet bleiben.
Hauseingänge und Zufahrten von Gebäuden dürfen durch Stände, Wagen, Anhänger u. ä. nicht eingeengt oder versperrt werden.
Nach der Buchung Ihres Standes erhalten Sie in einem gesonderten Schreiben die detaillierten Informationen und Bedingungen der Stadtverwaltung Bad Waldsee zum Flohmarkt, zur Anfahrt und den Parkmöglichkeiten.
Der Farbasphalt des Mobilitätsbandes darf nicht verletzt oder dauerhaft verunreinigt werden, insbesondere dürfen keine (Verankerungs-)Nägel eingeschlagen und keine Verdrückungen über zu große Druckbelastungen verursacht werden.
Mit der Buchung eines Standes erkennt der Aussteller diese Bedingungen an. Wird von den Vorgaben abgewichen, muss der Standplatz wieder eingezogen werden.
ACHTUNG: Die Buchung eines Standplatzes gilt unter Vorbehalt. Erfordern eventuelle städtebauliche Maßnahmen eine Verlegung oder Aufhebung der Standfläche, ist der Veranstalter hierzu berechtigt. Die Standgebühren werden gegebenenfalls zurückerstattet.
Foto: Markus Leser Quelle: Veranstalter
Die Maße eines einzelnen Platzes betragen 3m x 3m. Jeder Verkäufer kann maximal 2 Stände buchen und so eine Standgröße von 6m x 3m erhalten.
Beim Flohmarkt des Altstadt- und Seenachtfestes handelt es sich um einen Flohmarkt im klassischen Sinn. Das bedeutet, dass ausschließlich Trödel, Altwaren sowie gebrauchte Gegenstände minderen Werts angeboten werden dürfen. Bitte beachten Sie, dass Handarbeiten oder Neuwaren von geringem Wert nur im kleinen Umfang zugelassen sind. Gewerbliche Verkäufe von Neuwaren sind nicht gestattet. Wir bitten Sie um vollständige und korrekte Angaben zu Ihren angebotenen Artikeln in der Bestellabwicklung.
Verletzungsträchtige Gegenstände, wie z.B. Äxte, Beile, Messer usw. dürfen aus Sicherheitsgründen nicht ausgestellt oder verkauft werden.
Einfahrt in das Flohmarktgebiet ist von 7.00 Uhr - 8.30 Uhr möglich und der Verkauf beginnt ab 10.30 Uhr.
Der Abbau beginnt ab 18:00 Uhr. Ab dann ist auch die Einfahrt in das Flohmarktgebiet zum Beladen der Fahrzeuge möglich.
Die Anlieferungsfahrzeuge sind zügig zu ent- und beladen und danach auf die ausgewiesenen Parkplätze zu parken.
Der ruhende Verkehr (Parker) muss so geordnet werden, dass ausreichende Zufahrten für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge gewährleistet bleiben.
Hauseingänge und Zufahrten von Gebäuden dürfen durch Stände, Wagen, Anhänger u. ä. nicht eingeengt oder versperrt werden.
Nach der Buchung Ihres Standes erhalten Sie in einem gesonderten Schreiben die detaillierten Informationen und Bedingungen der Stadtverwaltung Bad Waldsee zum Flohmarkt, zur Anfahrt und den Parkmöglichkeiten.
Der Farbasphalt des Mobilitätsbandes darf nicht verletzt oder dauerhaft verunreinigt werden, insbesondere dürfen keine (Verankerungs-)Nägel eingeschlagen und keine Verdrückungen über zu große Druckbelastungen verursacht werden.
Mit der Buchung eines Standes erkennt der Aussteller diese Bedingungen an. Wird von den Vorgaben abgewichen, muss der Standplatz wieder eingezogen werden.
ACHTUNG: Die Buchung eines Standplatzes gilt unter Vorbehalt. Erfordern eventuelle städtebauliche Maßnahmen eine Verlegung oder Aufhebung der Standfläche, ist der Veranstalter hierzu berechtigt. Die Standgebühren werden gegebenenfalls zurückerstattet.
Foto: Markus Leser Quelle: Veranstalter
Veröffentlicht am Di, 29. April 2025 um 13:01 Uhr
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