Vereine und Parteien
Gemeinsamer Auschluss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Oberkirch-Renchen-Lautenbach der Stadt Oberkirch
- Wann
- Di, 26. November 2024, 17:00 Uhr
- Wo oder WAS
-
Oberkirch
Stadtwerke Oberkirch
Tagesordnung:
öffentlicher Teil
1. Bauleitplanung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Oberkirch-Renchen-Lautenbach
3. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft OberkirchRenchen-Lautenbach
- Beratung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der eingeschränkten erneuten
Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖBs) und der
Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB für die Fläche R 12
- Beschlussfassung des Gemeinsamen Ausschusses zur Feststellung der 3. Änderung des
Flächennutzungsplans
2. Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Oberkirch-Renchen-Lautenbach
4. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft OberkirchRenchen-Lautenbach
- Beschluss der 4. Änderung des Flächennutzungsplans
- Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
3. Verschiedenes Quelle: Veranstalter
öffentlicher Teil
1. Bauleitplanung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Oberkirch-Renchen-Lautenbach
3. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft OberkirchRenchen-Lautenbach
- Beratung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der eingeschränkten erneuten
Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖBs) und der
Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB für die Fläche R 12
- Beschlussfassung des Gemeinsamen Ausschusses zur Feststellung der 3. Änderung des
Flächennutzungsplans
2. Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Oberkirch-Renchen-Lautenbach
4. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft OberkirchRenchen-Lautenbach
- Beschluss der 4. Änderung des Flächennutzungsplans
- Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
3. Verschiedenes Quelle: Veranstalter
Veröffentlicht am Mi, 13. November 2024 um 12:25 Uhr
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