Vorträge und Lesungen
Social Media für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verbieten?
- Wann
- Do, 23. Januar 2025, 20:00 Uhr
- Wo oder WAS
-
Freiburg
Universität, KG I, Hörsaal 1199
Veranstaltungsbeschreibung
Im November 2024 verabschiedete das australische Parlament ein Gesetz, das ein Mindestalter von 16 Jahren für
die Nutzung sozialer Medien festlegt. Während weniger bekannte Plattformen wie diverse Gaming-Portale und
Messengerdienste weiterhin zugänglich bleiben, nimmt die australische Regierung die Betreiber von Instagram,
Snapchat, TikTok, Facebook und X in die Pflicht. Diese sollen die Altersbeschränkung durchsetzen. Das Gesetz
zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche vor den Gefahren zu schützen, die mit der Nutzung sozialer Medien
einhergehen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
verehrte Mitglieder der Humanistischen Union.
im November 2024 verabschiedete das australische Parlament ein Gesetz, das ein
Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung sozialer Medien festlegt. Während weniger
bekannte Plattformen wie diverse Gaming-Portale und Messengerdienste weiterhin
zugänglich bleiben, nimmt die australische Regierung die Betreiber von Instagram,
Snapchat, TikTok, Facebook und X in die Pflicht. Diese sollen die Altersbeschränkung
durchsetzen. Das Gesetz zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche vor den Gefahren zu
schützen, die mit der Nutzung sozialer Medien einhergehen.
Auch in Deutschland bewegt die Verabschiedung des Verbots viele Menschen:
Cybermobbing, Konzentrationsschwäche, Suchtgefahr und ein ungefilterter Zugang zu
Gewalttaten könnten dafür sprechen. Auf der anderen Seite bieten die sozialen Medien auch
einen Raum für soziale Kontakte und Identitätsentwicklung.
Ist also ein Verbot der richtige Weg, den Gefahren zu begegnen, oder würden hierüber
wichtige Freiheiten eingeschränkt?
NEUE BANKVERBINDUNG: Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE57 3702 0500 0003 0742 00 BIC: BFSWDE33XXX
An die Interessenten und Interessentinnen an
der
Arbeit der Humanistischen Union
An die Mitglieder der Humanistischen Union LV
Baden-Württemberg
Einladung zu einer Fishbowl-Diskussion im Rahmen der Vortragsreihe TACHELES der
Humanistischen Union Baden-Württemberg und des Instituts für Kriminologie und
Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Freiburg
Thema: Social Media für Kinder und Jugendliche unter 16
Jahren verbieten?
Zeit: Donnerstag, 23.01.2025, 20:00 Uhr
Ort: Hörsaal 1199 (KG I, Uni Freiburg)
- 2 -
Im Rahmen einer so bezeichneten Fishbowl-Diskussion wollen wir über das Social-Media-
Verbot, mögliche Alternativen sowie die Gefahren und Chancen sozialer Medien sprechen.
An der Diskussionsrunde werden teilnehmen
o die Medienpädagogin Frau Carmen Kunz und weitere Mitarbeiter:innen vom
Jugendhilfswerk Freiburg e.V.,
o Herr Dr. Harald Hillgärtner vom Institut für Medienkulturwissenschaft,
o Frau POKin Kern vom Polizeipräsidium Freiburg sowie
o Prof. Dr. Roland Hefendehl vom Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht
an der Universität Freiburg.
Darüber hinaus und insbesondere erhoffen wir uns eine lebhafte Diskussion mit dem
Publikum, das bei Interesse einen aktiven Part übernimmt.
Kreis der adressierten Teilnehmenden: Mit dieser Veranstaltung sprechen wir Kinder und
Jugendliche ebenso an wie Erziehungsberechtigte und Pädagog:innen, Studierende aus
dem sozialen, rechtswissenschaftlichen oder medizinischem Fachbereich oder auch schlicht
neugierige Bürger:innen.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist wie immer kostenfrei.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Udo Kauß
Humanistische Union
LV Baden-Württemberg
Gerberau 5a, 79098 Freiburg Quelle: Veranstalter
Im November 2024 verabschiedete das australische Parlament ein Gesetz, das ein Mindestalter von 16 Jahren für
die Nutzung sozialer Medien festlegt. Während weniger bekannte Plattformen wie diverse Gaming-Portale und
Messengerdienste weiterhin zugänglich bleiben, nimmt die australische Regierung die Betreiber von Instagram,
Snapchat, TikTok, Facebook und X in die Pflicht. Diese sollen die Altersbeschränkung durchsetzen. Das Gesetz
zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche vor den Gefahren zu schützen, die mit der Nutzung sozialer Medien
einhergehen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
verehrte Mitglieder der Humanistischen Union.
im November 2024 verabschiedete das australische Parlament ein Gesetz, das ein
Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung sozialer Medien festlegt. Während weniger
bekannte Plattformen wie diverse Gaming-Portale und Messengerdienste weiterhin
zugänglich bleiben, nimmt die australische Regierung die Betreiber von Instagram,
Snapchat, TikTok, Facebook und X in die Pflicht. Diese sollen die Altersbeschränkung
durchsetzen. Das Gesetz zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche vor den Gefahren zu
schützen, die mit der Nutzung sozialer Medien einhergehen.
Auch in Deutschland bewegt die Verabschiedung des Verbots viele Menschen:
Cybermobbing, Konzentrationsschwäche, Suchtgefahr und ein ungefilterter Zugang zu
Gewalttaten könnten dafür sprechen. Auf der anderen Seite bieten die sozialen Medien auch
einen Raum für soziale Kontakte und Identitätsentwicklung.
Ist also ein Verbot der richtige Weg, den Gefahren zu begegnen, oder würden hierüber
wichtige Freiheiten eingeschränkt?
NEUE BANKVERBINDUNG: Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE57 3702 0500 0003 0742 00 BIC: BFSWDE33XXX
An die Interessenten und Interessentinnen an
der
Arbeit der Humanistischen Union
An die Mitglieder der Humanistischen Union LV
Baden-Württemberg
Einladung zu einer Fishbowl-Diskussion im Rahmen der Vortragsreihe TACHELES der
Humanistischen Union Baden-Württemberg und des Instituts für Kriminologie und
Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Freiburg
Thema: Social Media für Kinder und Jugendliche unter 16
Jahren verbieten?
Zeit: Donnerstag, 23.01.2025, 20:00 Uhr
Ort: Hörsaal 1199 (KG I, Uni Freiburg)
- 2 -
Im Rahmen einer so bezeichneten Fishbowl-Diskussion wollen wir über das Social-Media-
Verbot, mögliche Alternativen sowie die Gefahren und Chancen sozialer Medien sprechen.
An der Diskussionsrunde werden teilnehmen
o die Medienpädagogin Frau Carmen Kunz und weitere Mitarbeiter:innen vom
Jugendhilfswerk Freiburg e.V.,
o Herr Dr. Harald Hillgärtner vom Institut für Medienkulturwissenschaft,
o Frau POKin Kern vom Polizeipräsidium Freiburg sowie
o Prof. Dr. Roland Hefendehl vom Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht
an der Universität Freiburg.
Darüber hinaus und insbesondere erhoffen wir uns eine lebhafte Diskussion mit dem
Publikum, das bei Interesse einen aktiven Part übernimmt.
Kreis der adressierten Teilnehmenden: Mit dieser Veranstaltung sprechen wir Kinder und
Jugendliche ebenso an wie Erziehungsberechtigte und Pädagog:innen, Studierende aus
dem sozialen, rechtswissenschaftlichen oder medizinischem Fachbereich oder auch schlicht
neugierige Bürger:innen.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist wie immer kostenfrei.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Udo Kauß
Humanistische Union
LV Baden-Württemberg
Gerberau 5a, 79098 Freiburg Quelle: Veranstalter
Veröffentlicht am Di, 21. Januar 2025 um 13:44 Uhr
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