Vorträge und Lesungen
Vormundschaft: ein aktives Ehrenamt
- Wann
- Mi, 12. Februar 2025, 18:30 Uhr
- Wo oder WAS
-
Offenburg
Landratsamt
Das Jugendamt des Ortenaukreises will Menschen dazu ermutigen, sich im Bereich der Vormundschaften und Pflegschaften zu engagieren: Nach einem gelungenen Start 2024 lädt die Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften und Pflegschaften alle Interessierten zu einem unverbindlichen Informationsabend am Mittwoch, 12. Februar 2025, um 18:30 Uhr im Landratsamt Ortenaukreis, Badstr. 20, 77652 Offenburg, Kreismedienzentrum ein.
Kinder und Jugendliche haben in der Regel Eltern, die für sie sorgen und sie erziehen. Es kommt aber immer wieder zu Situationen, in denen Eltern ihrer Verantwortung und ihren Sorgerechtspflichten nicht mehr nachkommen können. Es gibt Kinder, deren Eltern gestorben sind oder Familien, in denen das Familiengericht dem verbleibenden Elternteil das Sorgerecht aus persönlichen Gründen nicht übertragen kann. Außerdem reisen weiterhin viele Kinder und Jugendliche als sogenannte unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) nach Deutschland ein. All diese Kinder und Jugendlichen brauchen Personen, die für sie sorgen, sie in ihrer Entwicklung fördern und sie vertreten.
In den meisten Fällen wird in solchen Situationen das Jugendamt vom Familiengericht zum Vormund für das jeweilige Kind oder den Jugendlichen bestellt. Ehrenamtlich geführte Vormundschaften/Pflegschaften sollen bei vorhandener Eignung Vorrang vor beruflich und amtlich geführten Vormundschaften und Pflegschaften haben.
Ziel ist es, den bestmöglichen Vormund für das jeweilige Kind oder den jeweiligen Jugendlichen zu finden. Die Kinder und Jugendlichen leben größtenteils nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie, sondern meistens bei Pflegeeltern oder in Kinder-und Jugendhilfeeinrichtungen.
Vormünder halten mit dem Mündel persönlichen und kontinuierlichen Kontakt, um anstehende Entscheidungen zum Wohle des jungen Menschen treffen zu können. Gemeinsam gestalten sie mit dem Minderjährigen und weiteren Kooperationspartnern wie z.B. Pflegeeltern, Betreuern von Jugendhilfe-einrichtungen, dem Jugendamt, Ärzten, Lehrern, und vielen mehr den Lebensweg und die Zukunft des Kindes.
Für dieses verantwortungsvolle und aktive Ehrenamt braucht es keine besonderen rechtlichen oder pädagogischen Vorkenntnisse. Interessierte sollten über ein großes Einfühlungsvermögen, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Kooperationsbereitschaft, Flexibilität, Durchsetzungskraft und vor allem Zeit verfügen. Eine Aufnahme des jungen Menschen in den eigenen Haushalt ist damit nicht verbunden. Quelle: Veranstalter
Kinder und Jugendliche haben in der Regel Eltern, die für sie sorgen und sie erziehen. Es kommt aber immer wieder zu Situationen, in denen Eltern ihrer Verantwortung und ihren Sorgerechtspflichten nicht mehr nachkommen können. Es gibt Kinder, deren Eltern gestorben sind oder Familien, in denen das Familiengericht dem verbleibenden Elternteil das Sorgerecht aus persönlichen Gründen nicht übertragen kann. Außerdem reisen weiterhin viele Kinder und Jugendliche als sogenannte unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) nach Deutschland ein. All diese Kinder und Jugendlichen brauchen Personen, die für sie sorgen, sie in ihrer Entwicklung fördern und sie vertreten.
In den meisten Fällen wird in solchen Situationen das Jugendamt vom Familiengericht zum Vormund für das jeweilige Kind oder den Jugendlichen bestellt. Ehrenamtlich geführte Vormundschaften/Pflegschaften sollen bei vorhandener Eignung Vorrang vor beruflich und amtlich geführten Vormundschaften und Pflegschaften haben.
Ziel ist es, den bestmöglichen Vormund für das jeweilige Kind oder den jeweiligen Jugendlichen zu finden. Die Kinder und Jugendlichen leben größtenteils nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie, sondern meistens bei Pflegeeltern oder in Kinder-und Jugendhilfeeinrichtungen.
Vormünder halten mit dem Mündel persönlichen und kontinuierlichen Kontakt, um anstehende Entscheidungen zum Wohle des jungen Menschen treffen zu können. Gemeinsam gestalten sie mit dem Minderjährigen und weiteren Kooperationspartnern wie z.B. Pflegeeltern, Betreuern von Jugendhilfe-einrichtungen, dem Jugendamt, Ärzten, Lehrern, und vielen mehr den Lebensweg und die Zukunft des Kindes.
Für dieses verantwortungsvolle und aktive Ehrenamt braucht es keine besonderen rechtlichen oder pädagogischen Vorkenntnisse. Interessierte sollten über ein großes Einfühlungsvermögen, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Kooperationsbereitschaft, Flexibilität, Durchsetzungskraft und vor allem Zeit verfügen. Eine Aufnahme des jungen Menschen in den eigenen Haushalt ist damit nicht verbunden. Quelle: Veranstalter
Veröffentlicht am Di, 21. Januar 2025 um 12:18 Uhr
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